Welche Kosten werden bei der Teilnahme am Konsortium gefördert?

Das Erasmus+ Programm vergibt Zuschüsse zu den Reisekosten. Das bedeutet, dass in vielen Fällen nicht die gesamten Reisekosten finanziert werden.

Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung nur bis zu den im Erasmus+ Programm vorgesehenen Höchstsätzen bzw. den im Zusageschreiben genannten Beträgen möglich ist.

Sollten die tatsächlichen Kosten (die mittels Rechnungen nachgewiesen werden müssen) geringer sein, wird die Förderung maximal in Höhe der tatsächlichen Kosten ausbezahlt.

 

Hier eine Übersicht über die Höchstsätze des Erasmus+ Programms (Stand April 2025):

Aufenthaltskosten (Unterkunft)

Personal bei 1-14 Tagen max. 93-120 Euro pro Tag; ab Tag 15-365: max. 65-84 Euro pro Tag (jeweils abhängig von der Ländergruppe)

Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal fallen in der verlinkten Tabelle unter die Spalte "Personal/Begleitpersonen"
Für Verpflegung im Ausland wird keine Erasmus+ Förderung gewährt.

Reisekosten (An- & Abreise)

Entfernung des Zielorts 10-99 km: umweltfreundlich* max. 56 Euro, nicht umweltfreundlich: max. 28 Euro
Entfernung des Zielorts 100-499 km: umweltfreundlich max. 285 Euro, nicht umweltfreundlich: max. 211 Euro
Entfernung des Zielorts 500-1999 km: umweltfreundlich max. 417 Euro, nicht umweltfreundlich: max. 309 Euro
Entfernung des Zielorts 2000-2999 km: umweltfreundlich max. 535 Euro, nicht umweltfreundlich: max. 395 Euro

*...umweltfreundliches Reisen: Zug, Bus, Fahrgemeinschaften. Die Fahrt mit einem E-Auto zählt laut Erasmus-Richtlinien nicht als umweltfreundliche Reise! Bis 499 km ist generell die Benutzung von emissionsarmen Verkehrsmitteln vorgesehen.

Es zählt jeweils die im Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermittelte Entfernung (Luftlinie) zwischen Herkunftsort der/des Teilnehmenden und aufnehmender Einrichtung im Zielland.

Die oben genannten Distanzen betreffen die Entfernung zum Zielort (d.h. auch bei Hin- und Rückfahrt wird der Betrag nur einmal gerechnet).

Kursgebühr (bei Besuch einer Fortbildung):

max. 80 Euro pro Person und Tag der Fortbildung, max. 800 Euro
Achtung: hier geht es um die Fortbildungstage, und nicht um die gesamte Reisedauer

Inklusionsunterstützung:

max. 125 Euro und ggf. zusätzliche Kosten, auf Antrag

Allgemeine Bestimmungen:

Leistungen können nur nach Vorlage der Rechnung maximal bis zum Rechnungsbetrag gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt erst nach der Durchführung der Mobilität und bei vollständiger Abgabe von Schlussbericht, Learning Agreement Complement bzw. Kursbestätigung sowie bei Erfüllung der vereinbarten Lernziele/erfolgreichem Kursbesuch. Im Falle von unwahren Angaben bzw. bei Nichterfüllung von Vereinbarungen müssen auch bereits ausbezahlte Fördergelder zurückbezahlt werden. Jede Leistung kann nur von einer Seite abgerechnet werden (keine Doppelförderung). Auf die Fördergelder besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen zu den geförderten Kosten siehe hier.

Co-funded by the Erasmus+ Programme of the European Union

Verbindliche Auskünfte zum Erasmus+ Programm erhalten Sie beim OeAD, der als Nationalagentur für die Erasmus+ Abwicklung in Österreich zuständig ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Teilnahme. Irrtum und Tippfehler vorbehalten.