
Wie kann meine Schule am Konsortium teilnehmen? – Ablauf
Auf dieser Unterseite erfahren Sie, wie Sie am Erasmus+ Konsortium der Bildungsdirektion für Tirol teilnehmen können. Grundsätzlich steht die Bewerbung allen Schulen im Wirkungsbereich der Bildungsdirektion für Tirol offen. Der Weg zur Teilnahme besteht aus mehreren Schritten:
Schritt 1 (1.10. bis 23.12.): Bewerbung für die Teilnahme am Konsortium der Bildungsdirektion
Sie möchten über das Konsortium der Bildungsdirektion ins Ausland fahren? Dann füllen Sie bitte das Bewerbungsformular (Formular 001 – siehe Formularseite) aus. Dieses wird von Ihnen und der Schulleitung unterschrieben. Übermitteln Sie das Formular im Anschluss zwischen 1.10. und 23.12. auf dem Dienstweg (über die Schulleitung) an die Bildungsdirektion.
In Ihrer Bewerbung beschreiben Sie u.a. die geplante Mobilität, den erwarteten Mehrwert für Sie und Ihre Schule sowie den Beitrag zu den Erasmus+ Zielen.
Wenn an einer Schule mehrere Personen eine Erasmus+ Mobilität über das Konsortium absolvieren möchten, füllt jede Person eine eigene Bewerbung aus.
Bevor Sie Ihre Bewerbung planen, machen Sie sich bitte mit den Möglichkeiten von Erasmus+ vertraut. Diese Webseite stellt die wichtigsten Informationen dar. Gerne steht unser Erasmus Team auch für alle Fragen bereit.
Schritt 2 (ca. Mai): Erhalt einer Zu- oder Absage
Nach Eingang aller Bewerbungen werden diese in der Bildungsdirektion durch eine Kommission geprüft. Gegebenenfalls müssen wir ein Ranking vornehmen.
Im Anschluss stellt die Bildungsdirektion einen so genannten Budgetantrag bei der Nationalagentur, in dem alle ein Zuschuss für alle in Frage kommenden Mobilitäten beantragt wird. Wir rechnen mit einer Genehmigung des Budgets seitens der Nationalagentur circa im April/Mai.
Sobald wir wissen, wie viel Budget wir für die kommende Finanzierungsperiode zugewiesen erhalten, können wir (ggf. nach dem Ranking) gewünschte Mobilitäten zu- oder absagen. Im Falle einer Zusage tritt ihre Schule dem Konsortium der Bildungsdirektion bei und wird somit Konsortiumsmitglied (das halbseitige Formular dafür senden wir Ihnen zu)
Erst nach dem Erhalt einer Zusage können Reise, Unterkunft, ggf. Fortbildung usw. gebucht werden. Bitte beachten Sie bei der Festlegung des Reisezeitraums (Vorlaufzeiten der Buchung von Reise/Fortbildung), dass die Zu- oder Absage erst ca. im Mai eintreffen wird.
Vor Reiseantritt ist zusätzlich zur Förderzusage das Vorliegen der Genehmigung eines Auslandsdienstreiseantrags vor Reiseantritt zwingend erforderlich (auch bei Mobilitäten in den Ferien wegen dem Unfall-Versicherungsschutz). Für Bundeslehrpersonen beträgt die Mindest-Vorlaufzeit für den Auslandsdienstreiseantrag i.d.R. ein Monat. Link zum Formular für Bundesbedienstete
Für alle Teilnehmenden muss zudem ein ausreichender Versicherungsschutz (Reiseversicherung mit Stornoschutz) abgeschlossen werden.
Schritt 3 (ab Mai): Abschluss des Learning Agreements
Im Sinne der Erasmus+ Regeln muss vor jeder Mobilität ein so genanntes Learning Agreement abgeschlossen werden. Darin wird einerseits die geplante Mobilität klar definiert, und andererseits verpflichten sich die sendende Einrichtung (Ihre Schule) sowie die empfangende Einrichtung (z.B. die Schule im Zielland), diese Mobilität gemäß der Planung und den Erasmus+ Vorgaben durchzuführen.
Schritt 4 (Juli des laufenden bis August des darauffolgenden Kalenderjahres): Durchführung der Mobilität
Sie absolvieren Ihre Mobilität im Ausland gemäß Ihrer Bewerbung und den getroffenen Erasmus+ Vereinbarungen.
Schritt 5 (14 Tage nach der Mobilität): Einreichen der Abschlussunterlagen
Nach Ende Ihrer Mobilität übermitteln Sie folgende Unterlagen an die Bildungsdirektion:
- Schlussbericht (Formular 004 – siehe Formularseite)
- Learning Agreement Complement (bei Job Shadowings)
- Kursbestätigung (bei Fortbildungen).
Die Kursbestätigung muss vom Anbieter und von Ihnen unterzeichnet sein. - Scan der Rechnungen
Aus buchhalterischen Gründen können keine abfotografierten Rechnungen akzeptiert werden.
Ebenfalls ist es in den europaweiten Erasmus-Regeln vorgesehen, ein kurzes Online-Formular mit einer Rückmeldung zur Mobilität auszufüllen. Den Link dazu erhalten Sie dann von der EU-Erasmus-Stelle direkt zugesendet. Erst nach Ausfüllen dieses Formulars kann der Erasmus-Zuschuss ausgezahlt werden.
Nach Prüfung der Unterlagen und wenn das Erasmus-Rückmeldeformular ausgefüllt wurde, veranlassen wir die Auszahlung des entsprechenden Erasmus-Zuschusses.
Leistungen können nur nach Vorlage der Rechnung maximal bis zum Rechnungsbetrag gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt erst nach der Durchführung der Mobilität und bei vollständiger Abgabe von Schlussbericht, Learning Agreement Complement bzw. Kursbestätigung sowie bei Erfüllung der vereinbarten Lernziele/erfolgreichem Kursbesuch. Im Falle von unwahren Angaben bzw. bei Nichterfüllung von Vereinbarungen müssen auch bereits ausbezahlte Fördergelder zurückbezahlt werden. Jede Leistung kann nur von einer Seite abgerechnet werden (keine Doppelförderung). Auf die Fördergelder besteht kein Rechtsanspruch.
Schritt 6 (nach der Mobilität): Teilen der Lernerfahrungen in der eigenen Schule
Ziel von Erasmus+ ist, dass Teilnehmenden von Mobilitäten ihre Lernerfahrungen nachher in die Schule tragen und mit den Kolleginnen und Kollegen, und nach Möglichkeit mit den Schülerinnen und Schülern zu teilen. Dieser Schritt trägt somit zur Weiterentwicklung des Schulstandorts bei.
Vorgabe des Erasmus+ Programms ist, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schule auch über die Teilnahme an Erasmus informiert wird (z.B. Schulhomepage, Jahresbericht, etc). Das EU-Logo sowie der Disclaimer müssen dabei verpflichtend angebracht werden.
Hinweise:
Für die Teilnahme österreichischer Schulen an Erasmus+ gilt das Rundschreiben 8/2021 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Die Durchführung der Mobilitäten des Erasmus+ Konsortiums der Bildungsdirektion für Tirol beruht auf der Genehmigung des Akkreditierungsantrags und des Budgetantrags seitens der Nationalagentur. Die Regeln des Erasmus+ Programms, welche Mobilitäten förderwürdig sind, können sich auch ändern.
Verbindliche Auskünfte zum Erasmus+ Programm erhalten Sie beim OeAD, der als Nationalagentur für die Erasmus+ Abwicklung in Österreich zuständig ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung bzw. Teilnahme. Irrtum und Tippfehler vorbehalten.